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Reisekosten
einfach und schnell
Informationen zu Reisekosten
reisekosten-matic.de ist eine Plattform, die es Ihnen einfach ermöglicht, Daten für Ihre Reisekostenabrechnung zu sammeln, Ihre Reisekosten zu verwalten, Reisekostenabrechnungen zu erstellen und an das Lohnbüro, die Personalabteilung oder Ihre Buchhaltung/Steuerberater zu übermitteln.
Reisekosten Software Online
Immer zur Hand

Eine Software für die Unterstützung eines Arbeitnehmers bei der Verwaltung seiner Reisekosten muss flexibel sein. Die Aufnahme von Fahrtkosten, Übernachtungskosten und dem Mehraufwand bei der Verpflegung sollte zeitnah erfolgen. So ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer seine Kosten sofort und überall aufnehmen kann.
Es macht wenig Sinn, wenn ein Arbeitnehmer seine Reisekosten ausschliesslich auf einem Computer in seinem Büro aufnehmen und verwalten kann.
Auf unserer Plattform zur Reisekostenabrechnung
werden teilweise sensible und personenbezogene Daten erhoben und
gespeichert. Dabei verpflichten wir uns dem Datenschutz uneingeschränkt.
Alle unsere Server, auf denen Daten aus diesem Portal gespeichert und
verwaltet werden, stehen innerhalb Deutschlands und unterliegen demnach
den deutschen Datenschutzgesetzen. Bei der Programmierung und
beim Betrieb der Reisekosten-Plattform machen wir alles technisch
Mögliche, um Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. So sind wir
sicher, dass Ihnen reisekosten-matic.de die Arbeit erleichtert und die
uns anvertrauten Daten sicher sind.
Reisekosten mit Excel
Oft erstellen Arbeitnehmer Ihre Reisekostenabrechnungen mit
Excel-Tabellen. Grundsätzlich ist dies schon eine Verbesserung zu einer
Reisekostenabrechnung mittels Formularen auf einem DIN-A4-Blatt.
Reisekosten sparen Steuern
Auszahlungen von Reisekosten sind steuerfrei. Für das Unternehmen
senken diese Auszahlungen den Gewinn - und damit auch die
anfallenden Steuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer).
Reisekosten mit Smartphone
reisekosten-matic.de ist ein Online-Programm zur Verwaltung und
Abrechnung von Reisekosten.
Was sind Reisekosten?
Der Begriff der Reisekosten wird in den deutschen Lohnsteuer-Richtlinien
festgelegt:
Reisekosten sind Kosten, die einem Arbeitnehmer durch seine berufliche
Tätigkeit außerhalb einer ortsgebundenen ersten Tätigkeitsstätte
(Arbeitsplatz, Büro, Werkstatt, etc.) und ausserhalb seiner Wohnung
entstehen. Der Begriff Reisekosten ist ein Überbegriff...
Mehr Infos...
Wer bekommt Reisekosten?
Einen Paragrafen, der einen arbeitsrechtlichen Erstattungsanspruch
für Reisekosten regelt, gibt es nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch
regelt in den §§ 670, 675 BGB den Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers
gegenüber dem Arbeitgeber von Aufwendungen/Reisekosten (z. B. Kosten
für Kraftstoffe, Übernachtungskosten oder den Kauf einer Fahrkarte),
die dem Arbeitnehmer bei Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten
entstanden sind und die er den Umständen nach für erforderlich halten
durfte...
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Wann bekommt man Reisekosten?
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